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Verwalten der Steuersätze |
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Zu erreichen über Menü:
Verwaltung / Steuersätze
Hier richten Sie die für die Buchungen notwendigen Steuersätze ein. Die einzelnen Felder bedeuten:
Bezeichnung
Die Bezeichnung, wie sie in der Buchungseingabemaske oder in den Listen erscheint.
Erläuterung
Ein nur hier sichtbarer Hinweis als nähere Erklärung.
Steuerkonto
Das Steuerkonto, auf das die Steuer gebucht werden soll. (Eigentlich sind Buchungen mit Steuersatz Splitbuchungen).
2. Steuerkonto
Das 2. Steuerkonto, auf das der Betrag zusätzlich gebucht werden soll. Dies ist nur bei Steuersätzen für innergemeinschaftlichen Erwerb und bei §13b UStG notwendig.
1. Steuersatz
Hier geben Sie den 1. Steuerprozentsatz in Prozent ein.
1. Eigenanteil
Hier geben sie normalerweise nichts weiter ein. Dieser Punkt wird nur bei Spezialfällen benötigt, wenn nur ein Teil der Steuer abzugsfähig ist.
1. Steuerschlüssel
Der Steuerschlüssel wird für z. B. für Import, Export benötigt und entspricht dem DATEV®-Steuerschlüssel.
1. Gültig ab
Da sich Steuersätze ändern können (z. B. 16% auf 19%) sind diese manchmal belegdatumsabhängig. Hier können Sie ein Datum, ab wann dieser Steuersatz gültig sein soll, eingeben.
Die weiteren Felder beziehen sich auf den zweiten Steuerprozentsatz.